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title: "Anhang 4: Dienst an Bord zur Kaiserzeit (Teil 4 und Schluss)"
autoren: ["Dr. Heinrich Schröder", "Georg Neudeck"]
quelle: "Marinekameradschaft KSS e.V., KSS-Broschüre Teil 11"
zeitraum: "1898"
url: "https://die-geschichte-von-kss.de/wissen/t11-anhang-4-dienst-an-bord-zur-kaiserzeit-teil-4"
lizenz: "Texte unverändert; Rechte bei Marinekameradschaft KSS e.V. und den Autoren. Siehe https://die-geschichte-von-kss.de/quellen"
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# Anhang 4: Dienst an Bord zur Kaiserzeit (Teil 4 und Schluss)

> Abschließender Teil der Reihe über den Dienst in der Kaiserlichen Marine, hier der Wachdienst im Hafen und auf See: die Posten an Deck, ihre Anrufe und Antworten, die Ehrenbezeugungen am Fallreep und die Salutordnung mit der Zahl der Schüsse für jeden Rang.

Nachdem wir uns in den Heften 8, 9 und 10 bereits zu Rollen an Bord, Schiffsordnung, Tagesablauf, Freizeit und Verpflegung in der Kaiserlichen Marine kundig gemacht haben, soll es diesmal abschließend um den Wachdienst im Hafen und auf See gehen. Quelle ist wiederum das Büchlein von 1898 „Das Kleine Buch von der Marine“, zur Verfügung gestellt von Uli Korn. Verfasser waren ein Dr. Heinrich Schröder, Lehrer an der Kaiserlichen Deckoffiziersschule zu Kiel und ein Herr Georg Neudeck, Kaiserlicher Marine-Schiffsbaumeister.

> Anmerkung des Archivs: Die folgenden Seiten liegen in der Broschüre als Bildscan des Buches von 1898 vor. Sie sind hier von diesen Scans abgeschrieben. Die Schreibweise von 1898 ist beibehalten. Kursiv gesetzte Stellen des Originals sind als solche wiedergegeben.

## Die Posten an Deck

2. ein Posten vor jeder Pulverkammer; 3. ein Posten zur Bewachung von Arrestanten.

*An Deck stehen mit Gewehr:* 4. (nur im Hafen) die Fallreepsposten auf dem Fallreepsbrett, und 5. (im Hafen wie in See) der Posten auf der Back. Die Posten an Deck haben ihre Aufmerksamkeit besonders auf die Vorgänge aussenbords zu richten, insbesondere auf die Boote, welche sich dem Schiffe nähern, das unbefugte Anlegen von Civilbooten und unerlaubtes Betreten des Fallreeps zu verhindern. Des Nachts haben die Posten jedes in die Nähe kommende Boot mit „Boot ahoi“ anzurufen. Die Antwort eines Bootes, welches anlegen will, ist: „Standarte!“, wenn fürstliche Personen; „Flagge“, wenn ein Admiral; der Name des Schiffes, wenn der Kommandant des Schiffes; „Ja, ja!“ wenn andere Offiziere, und „Nein, nein!“ wenn keine Offiziere sich darin befinden. Boote, die nicht anlegen wollen, rufen „Passiert!“ Das Rondeboot antwortet: „Ronde!“ Hierauf folgt Frage: „Wer thut die Ronde?“ Ist die Antwort gegeben, so ruft der Posten: „Rondeboot an Steuerbord“ oder „Rondeboot an Backbord“. Auch in den vorerwähnten Fällen hat der Posten die erhaltene Antwort sofort auszurufen, damit die Wache gegebenenfalls die nötigen Ehrenbezeugungen erweisen kann.

*Nur in See stehen* 6. Ausguckposten, 7. Posten an der Rettungsboje und 8. Rudergänger, alle *ohne Waffen*.

Am Tage steht in der Regel ein Ausguckposten auf der Marsraa oder Back, des Nachts auf jeder Seite des Vorschiffs einer. Diese Posten haben alles, was sie sichten (was ihnen in Sicht kommt), Land, Schiffe, Wracks u. s. w., des Nachts insbesondere jedes Feuer mit Farbe, Richtung u. s. w. mit lautem Melderuf anzuzeigen und bei Nebel auf die Nebelsignale zu achten. Sie sind bei Nacht verantwortlich für das gute Brennen der Positionslaternen, haben bei jedem Glasen „Laterne brennt!“ und wenn die Laterne schlecht brennt oder verlöscht ist, dies stets sofort zu melden.

Die Posten an der Rettungsboje stehen in der Regel nur des Nachts. Die Rudergänger (auf kleineren Schiffen einer, auf grösseren mehrere) stehen unter dem wachthabenden Offizier und Steuermannsmaaten der Wache und haben die das Steuern betreffenden Befehle auszuführen.

Ausser diesen Posten stehen insbesondere in Geschwaderverbänden noch weitere an den Bällen, welche die Fahrt des Schiffes anzeigen, Signalposten u. s. w.

## Ehrenbezeugungen

*Folgende Ehrenbezeugungen werden von den Posten und Wachen an Bord erwiesen.* Wenn ein Offizier von Bord geht oder an Bord kommt, so präsentiert der Fallreepsposten, die Fallreepsgäste (Mannschaften der Wache) treten zu beiden Seiten des Fallreeps an, des Nachts jeder mit einer Laterne, und der Bootsmannsmaat der Wache oder der Bootsmann selbst lässt einen langen Pfiff mit seiner Pfeife ertönen. *Die Zahl der Fallreepsgäste* richtet sich nach dem Range des Offiziers. Kapitänleutnants, Subalternoffiziere und Beamte der 5. Rangklasse (z. B. Marineoberlehrer, Baumeister, Auditeure u. s. w.) erhalten 2, Stabsoffiziere u. s. w. 4, Flaggoffiziere 6 Fallreepsgäste. Flagg- und Stabsoffiziere werden vom Kommandanten selbst, die übrigen vom wachthabenden Offizier empfangen. Verlässt der Kommandant das Schiff oder kommt er an Bord, so meldet sich der Erste Offizier, um Befehle entgegenzunehmen bezw. um über Vorfälle während der Abwesenheit des Kommandanten zu berichten.

Beim Gehen und Kommen des Kommandanten tritt ausserdem noch die ganze Sicherheitswache an zum Präsentieren, ebenso bei jedem Flaggoffizier, wozu der Trommler der Wache vor einem Kontreadmiral 2, vor einem Vizeadmiral 3 und vor einem Admiral 4 Wirbel schlägt.

*Abbildung (Teil 11c, S. 3): 121. „Ausflaggen“ S. M. Torpedoschulschiff „Blücher“. Nach einer Photographie von Arthur Renard in Kiel.*

Bei Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften treten Leutnants oder Fähnriche als Fallreepsposten an, ferner nimmt statt der Sicherheitswache eine ganze Kompagnie oder ein Zug der Landungsabteilung oder, wenn ein Seesoldatendetachement eingeschifft ist, dieses Aufstellung auf dem Achterdeck.

## Ausflaggen

Wenn Allerhöchste Personen an Bord kommen oder das Schiff passieren, so wird „*ausgeflaggt*“, „*über die Toppen geflaggt*“. Zu diesem Zwecke werden abwechselnd Signalflaggen und -wimpel aneinander gebunden und vom Bugspriet bis zum Heck gehisst über die Topps der Masten hinweg. Vorn und hinten am Schiff hängen noch 3 bezw. 2 Signalstander bis zur Wasserlinie. Am Heck (Hinterteil) sowie an den Topps werden Kriegsflaggen gesetzt, an einem Stock auf dem Bugspriet oder Vorsteven die Gösch (eine schwarzweissrote Flagge mit dem eisernen Kreuz in der Mitte), die auch an Sonn- und Feiertagen, bei Inspizierungen und sonstigen feierlichen Gelegenheiten gesetzt wird.

Die Besatzung tritt im Paradeanzug an Deck an, auf Schiffen mit Takelage entert (klettert) sie auf die Raaen und bringt beim Passieren des durch die Standarte kenntlichen Bootes oder Schiffes drei kräftige „Hurrahs!“ aus. Zugleich wird der *Kanonensalut* gegeben.

## Die Anzahl der Salutschüsse

Die *Anzahl der Salutschüsse* (§ 22 der Flaggen- und Salutordnung für die Kaiserliche Marine):

### 1. Für deutsche Fürstlichkeiten oder ihre Standarten werden gefeuert

| Anlass | Schuss |
|---|---|
| für Seine Majestät den Kaiser und Ihre Majestäten die Kaiserin und Kaiserin-Witwe | 33 Schuss |
| am Geburtstage Seiner Majestät des Kaisers und Ihrer Majestät der Kaiserin | 21 Schuss |
| für Seine Kaiserliche Hoheit den Kronprinz und Ihre Kaiserliche Hoheit die Frau Kronprinzessin | 21 Schuss |
| für regierende Könige und deren Gemahlinnen | 21 Schuss |
| für regierende Grossherzöge und deren Gemahlinnen | 21 Schuss |
| für Prinzen und Prinzessinnen regierender Königlicher Häuser | 21 Schuss |
| für regierende Fürsten und deren Gemahlinnen | 21 Schuss |
| für die ersten Bürgermeister der Freien Hansestädte | 21 Schuss |

### 2. Für höhere deutsche Offiziere oder ihre Abzeichen werden gefeuert

| Anlass | Schuss |
|---|---|
| für einen Generalfeldmarschall | 19 Schuss |
| für den Kommandierenden Admiral | 19 Schuss |
| für einen Botschafter in dem Lande, wo er akkreditiert ist | 19 Schuss |
| für die Admirale, Generale | 17 Schuss |
| für den Staatssekretär des Reichsmarineamts | 17 Schuss |
| für den Gouverneur von Deutsch-Ostafrika innerhalb der Grenzen des Schutzgebiets | 17 Schuss |
| für Vizeadmirale, Generalleutnants | 15 Schuss |
| für ausserordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister in dem Lande, wo sie akkreditiert bezw. in Funktion sind | 15 Schuss |
| für Kontreadmirale, Generalmajors | 13 Schuss |
| für Gouverneure von Kolonien und Ministerresidenten in dem Lande oder der Kolonie, wo sie akkreditiert bezw. in Funktion sind | 13 Schuss |
| für Kommodore, Brigadekommandeure | 11 Schuss |
| für Geschäftsträger in dem Lande, wo sie akkreditiert sind | 11 Schuss |
| für den ständigen Vertreter des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika innerhalb der Grenzen des Schutzgebiets | 11 Schuss |
| für Generalkonsuln und Reichskommissare der Schutzgebiete in den Häfen innerhalb ihres Bereichs | 9 Schuss |
| für Konsuln, sofern sie einem Konsularamt vorstehen, jedoch nur in dem Hafen, wo sie ihren Sitz haben | 7 Schuss |
| für Vizekonsuln, sofern sie einem Konsularamt vorstehen, jedoch nur in dem Hafen, wo sie ihren Sitz haben | 5 Schuss |

### 3. Für nichtdeutsche Fürstlichkeiten oder ihre Standarten werden gefeuert

| Anlass | Schuss |
|---|---|
| für nichtdeutsche Kaiser und Könige und deren Gemahlinnen | 21 Schuss |
| für nichtdeutsche Kaiserliche und Königliche Prinzen und deren Gemahlinnen | 21 Schuss |
| für die Präsidenten der grösseren Republiken | 21 Schuss |
| für nichtdeutsche regierende Fürsten und deren Gemahlinnen | 21 Schuss |
| für die Präsidenten der kleineren Republiken | 21 Schuss |

### 4. Für nichtdeutsche höhere Offiziere und Beamte oder ihre Abzeichen werden gefeuert

für die Kategorien wie zu 2: dieselben Schusszahlen wie zu 2, gegebenen Falls modifiziert durch den Grundsatz der Gegenseitigkeit (nach § 25, 6, jedoch nie mehr als 19 Schuss). für den Oberrichter in Samoa in den Häfen innerhalb seines Bereichs (gleich dem Generalkonsul) 9 Schuss.

### 5. Für fremde Landesflaggen werden gefeuert 21 Schuss

Nach § 26 der Flaggen- und Salutordnung sind fremde Landesflaggen nur da zu salutieren, wo der Salut von einer Salutstation oder von einem anwesenden Kriegsschiffe erwidert wird. Bei gleichzeitigem Eintreffen mehrerer deutscher Kriegsschiffe auf einer fremden Rhede oder bei gleichzeitigem Passieren eines fremden Hafenforts feuert nur das Schiff des ältesten Offiziers. Der Salut für die Landesflagge ist vor allen anderen Saluten — noch während des Einlaufens oder sofort nach dem Ankern — zu feuern. Nur wenn auf dem einlaufenden Schiff eine Standarte weht, empfängt diese in der Regel den zustehenden Salut noch vor dem Salutieren der Landesflagge. Gleichzeitig mit dem Beginn der Salutschüsse ist die fremde Landesflagge im Grosstopp zu setzen.
