Besondere Vorkommnisse (1. Fortsetzung)
Fortsetzung der Rubrik „Besondere Vorkommnisse“ aus Teil 5. Lothar Winter berichtet, wie eine fehlerhafte Verpflegungsabrechnung der Neptunwerft während der Generalüberholung der „Karl Marx“ zu Disziplinarstrafen und Regress führte und wie er sich bis zum Chef der Volksmarine, Admiral Ehm, beschwerte. Dazu eine Richtigstellung zur angeblichen Fahnenflucht eines Obermeisters.
Anmerkung der Redaktion: Erstmalig hatten wir über „Besondere Vorkommnisse“ im Teil 5 berichtet. Hier nun eine erste Fortschreibung.
Ärger mit einer Verpflegungsabrechnung
von Lothar Winter
Vorab: Die im Teil 5 genannte „Melde- und Untersuchungsordnung“ wurde im Flottenjargon auch „Bolzenordnung“ oder „Bolzenfibel“ genannt. Nun aber zur Schilderung eines Vorganges, der unter diese Vorschrift fiel.
KSS “Karl Marx” musste Anfang der siebziger Jahre in die Neptunwerft Rostock zur planmäßigen Generalüberholung. Neben umfangreichen Arbeiten im Maschinenbereich, Überholung der Geräte und Waffentechnik wurde auch die gesamte Kombüse ausgeräumt. Die an Bord gebliebene Besatzung wurde in der Werftkantine versorgt. Die beiden Köche und Hilfspersonal standen dabei dem Kantinen-Personal zur Seite. Dieser Zustand brachte es mit sich, dass man keine - wie sonst üblich - monatliche Verpflegungsabrechnung erhielt und somit eine kontinuierliche Verbrauchs-Kontrolle des Verpflegungssatzes nicht möglich war. Erst im November erhielten wir von „August Neptun“, wie die Werft genannt wurde, endlich eine Abrechnung. Das vorliegende Papier erschreckte uns außerordentlich, denn wir sollten mit 10.000 Mark im Minus sein. Das war schier unmöglich, denn wir hatten nicht das Gefühl gehabt, besonders gut verpflegt worden zu sein. Außerdem war das auch laut monatlicher Bestellliste für die Verpflegung unvorstellbar. Trotz allem: Ein Minusbestand in solcher Höhe war laut Bolzenordnung meldepflichtig bis zum Ministerium für Nationale Verteidigung. Damit löste dieser Umstand auch in der Flottille einige Aufregung aus.
Als Kommandant war man für die Verpflegung der Besatzung verantwortlich. Ich musste mich umgehend beim Stabschef der Flottille melden und wurde dort mit einem “Strengen Verweis” bestraft. Den in der KSS-Abteilung für den Verpflegungsbereich verantwortlichen Stellvertreter RD, Gerhard Liebmann, und meinen Versorgungsmeister trafen das gleiche Schicksal. Hinzu kam, dass wir drei auch mit jeweils einem Monatsgehalt in Regress genommen wurden. Sowohl die „Melde- und Untersuchungsordnung“ als auch die Regressordnung verlangten eine vorherige Anhörung der Betroffenen. Beides erfolgte in unserem Falle nicht.
Unser damaliger Abteilungschef Hermann Strecker und ich haben dann zwei Tage und Nächte sämtliche Rechnungen in der Werft kontrolliert und siehe da, wir entdeckten am Ende einen merkwürdigen Kostenfaktor. Die Werft hatte uns für jede Portion Mittagessen 0,25 Mark in Rechnung gestellt für die Inanspruchnahme von Küchengeräten, Energie- und Wasserverbrauch etc. Bei 160 Mann Besatzung waren das 1200 Mark pro Monat. In Unkenntnis dieser Tatsache hatten wir den vollen Verpflegungssatz ausgerüstet, also pro Tag und Nase für 0,25 Mark zu viel. Am Ende blieben knapp 2000 Mark an Schulden offen. Der schon genannte uns bisher unbekannte Kostenfaktor hätte vertraglich durch die Flottille oder durch das Kommando der Volksmarine mit der Werft geregelt und getragen werden müssen. Der Verpflegungssatz durfte davon nicht gemindert werden. Offensichtlich waren auch Werftbesatzungen vor uns vom gleichen Dilemma betroffen. Nur, bisher hatte das offenbar niemand bemerkt.
Der Nachweis dieses Umstandes trug aber nicht dazu bei, die getroffenen Disziplinar- und Regress-Maßnahmen zurück zu nehmen. Ich beschloss mich zu beschweren. Die Disziplinarvorschrift erhielt einen Passus, der es zuließ, die nächsten Vorgesetzten zu übergehen und sich zur Klärung eines Sachverhaltes bei einer höheren Kommandoebene anzumelden. Ich habe mich dann beim Chef des Rückwärtigen Dienstes im Ministerium für Nationale Verteidigung anmelden lassen. Mir war klar - und das war auch mein Kalkül - dass dazwischen liegende Kommando-Ebenen versuchen würden, das zu verhindern. So wären sie gezwungen gewesen, sich gründlich mit der Angelegenheit zu beschäftigen. Ich habe dann Gerhard Liebmann informiert, dass ich beabsichtige, den Regressbeschluß rückgängig zu machen. Gerhard war sehr skeptisch und wollte im Falle eines Erfolges eine Kiste Sekt spendieren.
Nach Wochen erschien der Beschwerdeoffizier des KVM an Bord und führte mit mir eine längeres Gespräch. Er hatte wohl irrtümlicherweise angenommen, dass damit das gesamte Problem aus der Welt zu schaffen sei. Ich blieb hart. Nach weiteren Wochen und meiner Nachfrage nach einem Anmeldetermin im MfNV musste ich mich dann bei dem verantwortlichen Offizier für Verpflegung im KVM, Kapitän zur See Riese, melden. Der erzählte mir lediglich, dass er während des Krieges in Norwegen auf einem Schiff der Kriegsmarine Dienst getan hätte und damals schon die Kommandanten voll für die Verpflegung verantwortlich gewesen wären. Also wieder keinerlei Unterstützung durch das Kommando der VM. Einige Wochen vergingen und ich bekam immer noch keinen Termin im Ministerium aber schließlich den Befehl, mich beim Chef der Volksmarine zu melden. Ich habe dann alle Passagen aus den Dienstvorschriften und Ordnungen, gegen die verstoßen worden war, notiert und habe mich dann im Kommando gemeldet.
Schon auf dem Flur begegnete ich Admiral Ehm. Er begrüßte mich und sagte zu mir sinngemäß: „Genosse Winter, egal, was sie auch heute hier zu sagen haben, mein Entschluss steht fest“. Er hatte einen dicken Aktenordner unter dem Arm, augenscheinlich beinhaltete dieser den gesamten Vorgang. Welch ein Aufwand! Na, dachte ich, jetzt kommst du wohl um das Ministerium doch nicht herum. Das Konferenzzimmer war ganz schön gefüllt. Anwesend waren neben Admiral Ehm unser Flottillenchef, Kapitän zur See Riese, Protokollant und weitere Marineoffiziere, an die ich mich aber nicht mehr erinnere. Mir wurde das Wort erteilt. Ich trug dann zunächst meine Beschwerden vor und formulierte die Abschnitte aus der Disziplinarvorschrift und der Melde- und Untersuchungsordnung, gegen die in unserem Falle verstoßen worden war. Danach erläuterte ich das Ergebnis der Nachprüfung zur der ominösen Abrechnung der Werft. Dabei unterstrich ich, dass unrechtmäßigerweise der Kostenfaktor „Benutzung Küchengeräte, Energie- und Wasserkosten“ auf den Verpflegungssatz aufgeschlagen wurde und das dies mit Sicherheit bei allen bisherigen Werftliegern in der gleichen Weise praktiziert worden sei. Ich wies auch darauf hin, dass dieses Überprüfungsergebnis bisher keine Änderungen bezüglich der gegen uns getroffenen Maßnahmen zur Folge gehabt hätte.
Dann erhielt der Flottillenchef das Wort. Er berief sich darauf, dass der Stabchef der Flottille als sein Stellvertreter alle diese Maßnahmen zu vertreten hatte. Damit meinte er, aus dem Schneider zu sein. Als nächster Redner wurde Kapitän zur Riese benannt. Der behauptete kühn, dass diese 0,25 Mark nicht auf den Verpflegungssatz aufgeschlagen wurden. Da aber diese Tatsache schwarz auf weiß zu beweisen war, erstaunte mich sein Verhalten nicht wenig. Ich konnte mich dazu aber nicht mehr äußern, denn Admiral Ehm hatte wohl genug gehört. Er ergriff das Wort und verkündete seine Entscheidung. Die lautete folgendermaßen: Erstens - die Regressmaßnahmen gegen die beiden Offiziere und den Versorgungsmeister sind rückgängig zu machen. Zweitens: Vor dem Aussprechen des “Strengen Verweises “ hätte zwar eine Anhörung erfolgen müssen, aber die ausgesprochenen Disziplinarstrafen bleiben trotzdem bestehen. Schließlich hätte es ja tatsächlich ein Minus von 2000,-Mark gegeben. Dann stellte er mir noch zwei Fragen: Ob ich diese Entscheidung akzeptieren würde? Und, warum ich mich nicht bei ihm persönlich angemeldet hätte, ob ich denn kein Vertrauen gehabt hätte? Was sollte ich dazu sagen. Seine Entscheidung war für mich ein halber Sieg. Ich akzeptierte. Meine salomonische Antwort auf seine zweite Frage: Da das ganze ein Problem der Rückwärtigen Dienst beträfe, wollte ich es auch auf dieser Ebene geklärt wissen. Daraufhin streckte er den Arm heraus und sagte nur: „Raus!“ Mit dem Gefühl, dass das nicht besonders böse gemeint war, verließ ich das Konferenzzimmer. Was er dann den anderen Offizieren gesagt hat, habe ich nie erfahren. Wer Admiral Ehm etwas näher kennt, wird ahnen, dass er ihnen ganz schön die Leviten gelesen hat. Mir war klar, dass ich mir mit dieser Lösung nicht nur Freunde gemacht hatte.
Dann habe ich das nächste Telefon benutzt und Gerhard Liebmann angerufen. Er sollte schon mal den Sekt kalt stellen. Kurze Zeit danach wurde auch meine Disziplinarstrafe gestrichen. So endete diese Verpflegungsstory. Später haben wir oft darüber gelacht. Ziemlich ernst hatte die Geschichte begonnen aber schließlich doch glimpflich geendet.
— Lothar Winter
Zufälle
Unter dieser Überschrift hatten wir im Heft unter dem Thema „Besondere Vorkommnisse“ über die vermeintliche Fahnenflucht eines Obermeisters Benno E. berichtet. Dazu erhielten wir per Post eine Richtigstellung. Text: „Benno E. ist nicht desertiert, sondern mit einem weiteren Häftling aus der U-Haftanstalt Berlin-Rummelsburg geflohen. Zum Zeitpunkt seiner Flucht war er nicht mehr im aktiven Dienst. Gegen ihn liefen Ermittlungen wegen Eigentumsdelikten. Nach dem Ausbruch sind beide Häftlinge durch die Spree (oder durch den Landwehrkanal) in den amerikanischen Sektor von Westberlin geschwommen. Die Polizei hat sie dann in der im Beitrag genannten Dienststelle abgeliefert.“
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