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Wappen der Marinekameradschaft KSS e.V. Warnemünde: Anker mit LorbeerkranzDie Geschichte von KSSKüstenschutzschiffe der Volksmarine 1956–1990
Anhang 1: Leser melden sich zu Wort

Leser melden sich zu Wort: Bordnummern und taktische Nummern der KSS (Zuschrift von Helmut Bechert)

Der Berliner Diplomjournalist Helmut Bechert belegt mit Auszügen aus den Anordnungen AO 77/62, AO 14/63 und AO 44/86 des Chefs der Volksmarine die Systematik der Bordnummern der Küstenschutzschiffe (401/601/502/702, 101–104, 121–124) und die Einführung der KSS-Ränge 1986. Manfred Kretzschmar und Hans Steike antworten mit Definitionen der Begriffe „Bordnummer“ und „taktische Nummer“ sowie Auszügen aus der Bordnummerordnung von 1968 einschließlich der vorgeschriebenen Ziffernmaße für KSS.

Anmerkung der Redaktion: Herr Helmut Bechert, Diplomjournalist aus Berlin, der uns bereits bei verschiedenen Recherchen geholfen hat, schrieb uns bereits im September 2006 folgendes:

Nach langer Sommerpause möchte ich mich wieder bemerkbar machen. Diesmal mit ergänzenden Darstellungen zum Beitrag „Unterstellung, Status des Truppenteils und Bordnummern“ (Heft 5 der KSS-Reihe). Ein Blick in zeitgenössische Dokumente ermöglicht, die Bordnumerierung zum 1. Dezember 1962 nunmehr konkreter zu beschreiben. Am 30. November 1962 legte der CVM, Konteradmiral Neukirchen, in seiner AO 77/62 „Organisation der Volksmarine für das Ausbildungsjahr 1962/63“ mit Wirkung vom 01.12.1962 eine neue Systematisierung der Bordnummern der Schiffe und Boote in ihrer jeweiligen Unterstellung fest. Hier ein Auszug aus der Anlage 1 zur AO 77/62:

System der Numerierung

Alle Kampfschiffe und –boote der Volksmarine tragen als taktische Nummer eine dreistellige Zahl. Alle Hilfs-, Schul- und Erprobungsfahrzeuge tragen als taktische Nummer einen Kennbuchstaben und eine zweistellige Zahl.

  1. Die Kampfschiffe und Boote tragen folgende Kennzahlen
    Küstenschutzschiffe 100
    ………..
    Die Schiffe und Boote der selbständigen Brigaden und Abteilungen werden (unabhängig von ihrer operativen Unterstellung) fortlaufend mit 01 beginnend numeriert.

In der Anlage 2 – „Unterstellung der Schiffe und Boote“ - der gleichen AO wurde unter III. für die „selbständige Küstenschutzschiffabteilung“ folgerichtig verfügt:

takt. Nr. neu takt. Nr. alt Schiffbau-Nr. Name
III. Küstenschutzschiffe 101 401 S-118 Ernst Thälmann
102 601 S-111 Karl Marx
103 502 S-120 Karl Liebknecht
104 702 S-114 Friedrich Engels

Anmerkung der Redaktion: Die in der obigen Tabelle auftauchenden Schiffbau-Nummern stammen noch aus der sowjetischen Seekriegsflotte. Sie wurden später durch die deutschen Baunummern 50/1 bis 50/4 ersetzt. Weiter im Brief von Herrn Bechert:

Mit dieser AO blieb die dreistellige Zahl als taktische Nummer der Kampfschiffe und –boote also erhalten, wenn auch nach veränderter Regel zusammengesetzt. KSS Pr. 50 und KSS Pr. 1159 behielten die Kennzahl 100 über ihre gesamte Dienstzeit. Mit AO 44/86 des CVM zur „Struktur 90“ wurden ab 01.12.1986 für KSS Kategorien festgelegt. Die KSS des Projektes 1159 wurden als KSS 2. Ranges bezeichnet, die UAW-Schiffe des Projektes 133.1 als KSS 3. Ranges.

Im Zusammenhang mit der Neugründung der 6. Flottille mit Stichtag 02.05.1963 wurde in einer AO 14/63 zur Organisation der Volksmarine für die Ausbildungsjahre 1963/1965 vom 16.04. 1963 durch den CVM auch der Bestand dieser Flottille festgelegt: Speziell zu KSS heißt es in der Anlage 2 dieser Anordnung

takt. Nr. neu takt. Nr. alt Schiffbau-Nr. Name
Die Küstenschutzschiffabteilung mit den Küstenschutzschiffen Projekt 50 101 101 S-118 Ernst Thälmann
102 102 S-111 Karl Marx
103 103 S-120 Karl Liebknecht
104 104 S-114 Friedrich Engels

Die Regel, dass für die zweite und dritte Ziffer die fortlaufende Numerierung mit 01 beginnend. vorgesehen ist, war für KSS gültig bis zum 01.12.1965. Infolge der Umunterstellung der KSS unter die 4. Flottille galten ab diesem Zeitpunkt die abweichende Regel für Kräfte einer Sicherungsflottille. Die Schiffe erhielten die Bordnummern 121 bis 124. Normalerweise hätte die zweite Ziffer jetzt die Abteilung und die dritte Ziffer die laufende Nummer in der Abteilung benennen müssen. Irritierend ist allerdings, dass es eine 2. KSS-Abteilung mit KSS Pr. 50 in der 4. Flottille nie gegeben hat. Sollte mit dieser Abweichung die Selbständigkeit des Truppenteils innerhalb des Verbandes - also keine Unterstellung unter eine Sicherungsbrigade - hervorgehoben werden?

– Ende der Zuschrift –

Die Autoren des genannten Artikels aus Teil 5 der KSS-Reihe, Manfred Kretzschmar und Hans Steike, äußerten sich zum Brief von Herrn Helmut Bechert wie folgt:

  1. Ein herzliches Dankeschön an Herrn Bechert für diese Informationen. Die Übersendung von Kopien mit Auszügen aus der AO 77/62 bzw. deren Anlage 2 liefert jetzt auch die Grundlage und den dokumentarischen Beweis der von uns bereits recherchierten Bordnummeränderung zum 01.12.1962.
  2. Für uns wichtig war auch die Erwähnung der AO 44/86 des CVM. Die damit vorgenommene Umbenennung der UAW-Schiffe in KSS und die Einführung von Rängen waren bisher für das Jahr 1984 angenommen worden. Jetzt ist eine genaue zeitliche Einordnung zum Stichtag 01.12.1986 möglich.
  3. Aus heutiger Sicht irritierend ist die Verwendung des Begriffes „taktische Nummer“ in den vorgenannten Anordnungen, obwohl offensichtlich die „Bordnummer“ gemeint waren. Einfach nur ein Fehler oder eine Ungenauigkeit? Manfred Kretzschmar ging der Sache auf den Grund und kam zu folgendem Ergebnis:

Bemerkungen zu den Begriffen „Bordnummer“ und „taktische Nummer“

Nach den gegenwärtigen Recherchen gab es zum damaligen Zeitpunkt zu beiden Begriffen in keinem offiziellen Dokument eine klare Definition. In der seemännischen Praxis der fahrenden Einheiten von der SEEPOLIZEI bis zur VOLKSMARINE verstand man unter taktischer Nummer schon immer eine Angabe, die den Platz jedes einzelnen Schiffes/ Bootes in einem Schiffsverband (Formation oder Marschordnung) bestimmte. Vermutlich haben die Erarbeiter der vorgenannten Anordnungen diesen Begriff einfach übernommen und ihn auf die fest angebrachte Zahl beiderseits des Vorschiffes bezogen. Diese Kennzeichnung war und ist nach seerechtlichen Gepflogenheiten erforderlich.

Erst mit der DV 650/9 „Dienst an Bord“ (DaB) wurde in deren Anhang 3 „Ordnung über das Führen von Bordnummern an den Schiffen und Booten der Volksmarine“ – Bordnummernordnung – die am 01.12.1968 in Kraft trat, Klarheit geschaffen. Der Begriff „Bordnummer“ ist zwar nicht definiert aber ganz eindeutig den Nummern bzw. Zeichen zugeordnet, die alle Schiffe und Boote der Volksmarine beidseitig am Vorschiff zu führen hatten. Einige Auszüge aus der Bordnummernordnung findet der Leser auf der folgenden Seite. Alles Vorherige zusammenfassend, hier der Versuch einer Definition:

1. Bordnummer

Der Schiffsname und/ oder die Bordnummer sind Registrierungszeichen. Sie müssen entsprechend den internationalen Gepflogenheiten sowie der nationalen Gesetzgebung folgend nicht nur in den jeweiligen Schiffsregistern sondern auch nach außen gut erkennbar sein. In diesem Sinne waren die Einheiten der SEEPOLIZEI/ VP-SEE/ SEESTREITKRÄFTE/ VOLKSMARINE verpflichtet, an beiden Seiten des Vorschiffes ihren Namen und/oder ihr Registrierungszeichen in Form einer Bordnummer gut sichtbar zu führen (vergl. § 5, Abs. 1 VO über Flaggenführung und Kennzeichnung der Schiffe vom 01.10.1959 – GBl. Der DDR I, S. 692).

2. Taktische Nummer (takt. Nr.)

Die taktische Nummer bezeichnet den Platz der einzelnen Schiffe und Boote innerhalb eines Schiffsverbandes. Er wird vom Chef des Schiffsverbandes vor dem Auslaufen oder während des Aufenthaltes in See festgelegt. Der jeweilige Chef kann bei veränderter Lage, bei veränderten Aufgaben, im Interesse der seemännischen Sicherheit oder bei der Organisation des Waffeneinsatzes die taktischen Nummern der ihm unterstellten Schiffe und Boote wechseln. In der Regel ist die takt. Nr. 1 das Führungsschiff und zugleich Richtungsschiff des Schiffsverbandes. Ohne Erlaubnis des jeweiligen Chefs ist es den einzelnen taktischen Nummern nicht erlaubt, den Platz innerhalb der Formation oder Marschordnung des Schiffsverbandes zu verlassen, ausgenommen solche Fälle, in denen die Sicherheit des Schiffes/ Bootes dieses unbedingt erfordert.

Auszüge aus der am 02.08.1968 vom CVM erlassenen Bordnummerordnung

Um zu gewährleisten, dass an den Schiffen und Booten der Volksmarine einheitliche Bordnummern geführt werden,

WIRD FESTGELEGT

  1. Die Bordnummern der Schiffe und Boote haben in Form und Abmessungen den in der Anlage und auf den Abbildungen festgelegten Standardgrößen zu entsprechen und sind mit Hilfe der vorgeschriebenen Schablonen anzubringen.

  2. Von den Schiffen und Booten sind folgende Standards zu führen:

Standard Nr. 1
LTSB, GB (MB-13), Schwimmkran
……….
Standard Nr. 6
KSS-50, Tanker 500

  1. Die Bordnummern sind ….. am Vorschiff anzubringen. Der genaue Anbringungsort ist bei der Indienststellung bzw. bei den bereits im Dienst befindlichen Einheiten durch den Chef des Stabes der Volksmarine einheitlich für den jeweiligen Typ festzulegen.

  2. An den Unterseebootjägern der Projekte 12.3 und 12.4 („Hai“ – die Redaktion) sowie an den Minensuch- und Räumschiffen des Projektes 89 sind die Bordnummern seitlich am Brückenaufbau anzubringen. Der genaue Anbringungsort ist entsprechend Punkt 3 festzulegen.

  3. Die LS-47 haben zu der im Punkt 3 festgelegten am Heck eine Bordnummer des Standards 4 zu führen. An den Hecks der LS-46 sind Bordnummern des Standards 2 anzubringen.

Formen der Zahlen und Buchstaben sowie Muster von Bordnummern

(hier waren alle Zahlen von 0 bis 9 aufgeführt, aus Platzgründen beschränken wir uns auf 3, 4 und 5)

Formen der Zahlen und Buchstaben sowie Muster von Bordnummern – Zeichnung der Ziffern 3, 4 und 5 mit den Maßen h, b, d, a, s und g
Formen der Zahlen und Buchstaben sowie Muster von Bordnummern – Zeichnung der Ziffern 3, 4 und 5 mit den Maßen h, b, d, a, s und g Broschüre Teil 6, Seite 58Bildnachweis des Heftes: Fotos: Peter Seemann, Ulrich Korn, Manfred Kretzschmar, Hartwig Niemann, Lutz Vespermann, Internet

Für die Bordnummern der KSS (Standard 6) waren dann folgende Teilgrößen vorgeschrieben

Teilgröße Zeichen Maß
Höhe h 180 cm
Breite (Breite der 1) b 114 cm (68 cm)
Dicke d 32 cm
Zwischenraum a 50 cm
Schlagschatten s 8 cm
Gesamtlänge g 440 cm

Enthält die Bordnummer Einsen, so verkürzt sich die Gesamtlänge g um die Differenz zwischen der normalen Zahlenbreite und die Breite der Einsen

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