Leser melden sich zu Wort: KSS Pr. 50 – Unterstellung, Status des Truppenteils und Bordnummern
Helmut Bechert erläutert die Hintergründe der Umbenennung des KSS-Truppenteils in 4. KSSA und der letzten Bordnummer-Änderung auf 141 und 142 am 1. Dezember 1971: den Ministerbefehl 150/71 zur Bezeichnung und taktischen Nummerierung in der NVA, die gleichzeitigen Umbenennungen anderer Verbände der Volksmarine und die Regelungen zu Truppenfahnen und Fahnenschleifen.
Diese Thematik war in Heft 5 von Manfred Kretzschmar und Hans Steike abgehandelt worden. Erst mit einer späteren Ergänzung in Heft 9 konnte der 1. Dezember 1971 als Datum der letzten Bordnummer-Änderung auf 141 und 142 und die gleichzeitige Bezeichnung des Truppenteils als 4. KSSA präzisiert werden. Hintergründe dieser Veränderungen beleuchtet einmal mehr Herr Bechert für uns:
„Die in der o. g. AO des CVM für den Perspektivzeitraum 1971 – 1975 festgelegten Veränderungen in der Volksmarine folgten dem Ministerbefehl 150/71 vom 12. Oktober 1971 mit dem Inhalt „Bezeichnung und taktische Nummerierung von Stäben, Verbänden, Truppenteilen, Einheiten und Einrichtungen der NVA“. Entsprechend dieses Befehls und der AO des CVM wurden zur gleichen Zeit wie die Benennung zur 4. KSSA weitere Bezeichnungsveränderungen in der Volksmarine festgelegt:
- Die TS- und RS-Brigade wurde zusammengefasst und mit gemischten Kräften jeweils als 1., 3. und 5. RTS-Brigade geführt
- Die TS-Abteilungen der RTS-Brigaden erhielten die Bezeichnung 1., 3. und 5. TSA
- Aus der Leichten Schnellbootsbrigade wurde die 7. Leichte Schnellbootsbrigade
- Die Landungsfahrzeuge der 1. Flottille wurden zur 3. Landungsbrigade zusammengefasst
- Dem KVM direkt unterstellte Truppenteile und Einheiten erhielten die Kennzahl 18. So entstand aus der Hubschrauberstaffel z.B. die U-Jagd-Hubschrauberstaffel 18.
Der Ministerbefehl regelte auch, wie bei Veränderungen mit den Truppenfahnen zu verfahren sei. Der Chef des Hauptstabes hatte demnach zu veranlassen, dass den Truppenteilen, deren Nummerierung sich ändert bzw. deren neue Strukturdokumente eine Nummerierung festlegen, eine Fahnenschleife mit der neuen Bezeichnung sowie eine Umbenennungsurkunde bis zum 30.11.1971 übergeben wird.“
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